Ach­tung, der fol­gen­de Bei­trag gilt nur für Bay­ern!

Hast du in dei­nen Kur­sen auch Kan­di­da­ten, die stän­dig und offen­bar gezielt dei­ne Klau­su­ren ver­säu­men und dich zwin­gen flu­chend eine Nach­hol­klau­sur zu ent­wer­fen? Beson­ders ärger­lich ist es dann, wenn sie beim Nach­ter­min erneut nicht erschei­nen. Dann stehst du vor einem Dilem­ma: Ent­we­der du ver­schiebst die Nach­hol­klau­sur („Ich schrei­be erst, wenn alle da sind“) – das ist aller­dings eigent­lich nicht fair gegen­über den­je­ni­gen, die sich vor­be­rei­tet haben und anwe­send sind. Oder du schreibst die Nach­hol­klau­sur und ent­wirfst wütend eine drit­te Klausur.

Max Mül­ler hat mich auf eine inter­es­san­te Bestim­mung der GSO hingewiesen:

Wird auch der Nach­ter­min mit aus­rei­chen­der Ent­schul­di­gung ver­säumt, so kann eine Ersatz­prü­fung ange­setzt wer­den, die sich über den gesam­ten bis dahin behan­del­ten Unter­richts­stoff des Schul­jah­res erstre­cken kann.

Natür­lich ist auch so eine Ersatz­prü­fung mit Arbeit ver­bun­den, aber die recht­zei­ti­ge Andro­hung so einer Ersatz­prü­fung ver­hin­dert nor­ma­ler­wei­se zumin­dest, dass man am Nach­mit­tag der ver­säum­ten Nach­hol­klau­sur den Schü­ler bei bes­ter Gesund­heit in einem Cafe beim Eis­essen antrifft 😉

Dank dei­ner guten Buch­hal­tung, siehst du natür­lich auch auf einen Blick in wel­chen Stun­den der Schü­ler nicht anwe­send war. Der „gesam­te bis dahin behan­del­te Unter­richts­stoff“ umfasst natür­lich auch die­se Stunden …